Die Private Rentenversicherung ist heute ein wichtiger Pfeiler bei der Altersvorsorge eines Jeden und wird in Zukunft die gesetzlichen Rentenversicherung auf eine wichtige Art und Weise ergänzen, denn immer weniger Beitragszahler, die in die Rentenkasse einzahlen können, und eine immer steigende Zahl von älteren Menschen bedeutet, dass in Zukunft noch mehr Beitragszahler für die Rente eines einzigen Menschen aufkommen müssen. Zudem ist mit Rentenerhöhungen wohl nicht mehr zu rechnen – eher mit einer Stagnation, einer Mindestrente oder einer Absenkung der gesetzlichen Rente.

Eine Private Rentenversicherung kann man auch als Rentenversicherung abschließen, bei der die Riester Rente zu tragen kommt. Fast jede Versicherung bietet heute ein derartiges Produkt an. Eine durch die Riester Rente mit Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteilen geförderte Private Rentenversicherung gibt es seit dem 01. Januar 2002. Ihre Bezeichnung „Riester Rente“ verdankt diese Form der staatliche geförderten Altersvorsorge dem bei der Einführung der Riester Rente amtierenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester.

Eine Private Rentenversicherung auf Basis einer Riester Rente kann jedoch nur ein bestimmter Personenkreis abschließen – und zwar Versicherte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, sowie Beamte, also diejenigen, bei denen das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente in Zukunft abgesenkt werden wird.

Auf Basis der Riester Rente gefördert werden können aber auch die betriebliche Altersvorsorge, sowie Wohneigentum, Banksparpläne und Investmentfonds, wobei die Teilnahme an dieser Form der privaten Altersvorsorge freiwillig ist. Ist jemand nicht selbst berechtigt eine Förderung zu erhalten, etwa weil Hausfrau, so genügt es wenn der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört.

Je nach Vertragsgestaltung erfolgt die Auszahlung der Riester Rente entweder als Rente mit Todesfallleistung (hierbei wird das angesparte Kapital abzüglich der bereits gezahlten Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers in Höhe der ausstehenden Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt), oder in Form einer lebenslangen Rente, oder aber als lebenslange Rente mit Garantiezeit (hier wird die Rente nach dem Tod des Rentenbeziehers über einen bestimmten Zeitraum hinweg weiterhin an die Hinterbliebenen ausgezahlt).





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