Inzwischen ist unumgänglich geworden privat vorzusorgen, insbesondere dann wenn man selbstständig ist und in die gesetzliche Rentenversicherung nicht einzahlt und daher auch aus dieser keine Leistungen zu erwarten hat im Rentenalter.

Der Grund warum man sich rechtzeitig um eine geeignete private Altersvorsorge kümmern sollte ist auch, dass man seine Familie auch im Alter gut versorgt wissen will und man sich den bisherigen Lebensstandard erhalten möchte.

Bei der Rürup Rente ist es, im Gegensatz zur Riesterrente, möglich auch entsprechend Zusatzversicherungen abzuschließen. Zum Beispiel auch für den Hinterbliebenenschutz. Eine derartige Zusatzversicherung ergänzt eine Rürup Rente optimal, und zwar in der Hinsicht, dass der Ehepartner und die Kinder auch für den Fall, dass der Versicherungsnehmer vor dem Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr verstirbt, abgesichert sind, denn verstirbt ein Versicherungsnehmer vor seinem 60. Lebensjahr, so verfällt sein Anspruch zugunsten der Versicherungsgesellschaft. Die Hinterbliebenen gehen leer aus und sind unabgesichert.

Für den Hinterbliebenenschutz bei der Rürup Rente gibt es verschieden Modelle. Je nach der jeweiligen Vertragsgestaltung erhalten die Angehörigen des verstorbenen Versicherten dann eine Rente. In dem Fall wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, wenn dieser bereits Rentner ist, so garantiert eine Variante der Vertragsgestaltung den Hinterbliebenen eine Mindestgarantiezeit. Verstirbt der Versicherungsnehmer bereits vor Rentenbeginn, so kann für den Ehepartner aus dem eigentlichen Rentenvertrag zur Rürup Rente eine lebenslange Hinterbliebenenrente gezahlt werden.

Der Hinterbliebenenschutz ist natürlich an einige Voraussetzungen geknüpft. Und zwar muss der Hinterbliebenenschutz und die Altersversorgung in einem einheitlichen Vertrag vereinbart werden. Dabei zu berücksichtigen ist, dass nur bis zu 49 Prozent des Beitrages zur Rürup Rente, die steuerlich gefördert werden, dabei in eine Zusatzversicherung fließen darf.





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